Nachhilfe geben in St. Pölten – Jobs bei der Schülerhilfe
Werden Sie Nachhilfelehrer (m/w/d) bei der Schülerhilfe. Wir suchen Student*innen, Lehrer*innen, Akademiker*innen und Pensionäre*innen als freie Mitarbeiter auf Honorarbasis. Unterstützen und motivieren Sie unsere Schüler und Schülerinnen in schwierigen Lernphasen.

Nachhilfelehrer*in für Englisch, Deutsch, Mathe, …
Derzeit besonders gesucht: Rechnungswesen
Für einen regelmäßigen Nachhilfeunterricht in vielen Fächern werden ab sofort neue Mitarbeiter*innen gesucht.
Sie haben idealerweise ein Studium des Faches vorzuweisen oder einen Beleg, dass das Fach als Hilfsfach oder aus beruflicher Praxis überdurchschnittlich gut beherrscht wird? Auf jeden Fall haben Sie kein Problem damit, den Stoff bis zu Maturaniveau zu vermitteln?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Nachhilfelehrer*innen – FAQ
Fragen und Antworten, die mich als Nachhilfelehrer*in betreffen
Kann ich von der Nachhilfe leben?
Nein. Leben von der Nachhilfe ist nicht möglich. Sie können einen attraktiven Zusatzverdienst in einer spannenden Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen erzielen. Um davon zu leben, ist aber nicht genug Nachfrage vorhanden.
Wie viel kann ich als Nachhilfelehrer*in verdienen
Der mögliche Maximalverdienst liegt derzeit bei Brutto 1.100,- im Monat zuzüglich allfälliger Prämien (10mal im Jahr bei 22,5 Wochenstunden). Diese Maximalauslastung ist allerdings die Ausnahme. Typischer Verdienst unserer Nachhilfelehrer ist zwischen 100 und 300 Euro im Monat.
In welchem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehe ich?
Entweder Sie sind im Rahmen eines einschlägigen Gewerbes oder als “Neuer Selbständiger” bereits für andere Auftraggeber tätig und in der “Gewerblichen Sozialvesicherung” pflichtversichert, dann können Sie für uns als Selbständige/r tätig sein, d.h. Sie schreiben uns ganz normal eine Rechnung.
Der weitaus häufigere Fall ist aber, dass wir Sie als freie*n Dienstnehmer*in beschäftigen. Hierfür unterschreiben Sie bei uns einen freien Dienstvertrag. Ihre Tätigkeit wird bei der NÖGKK angemeldet.
Was bedeutet freie*r Dienstnehmer*in?
Als freie*r Dienstnehmer*in unterliegen Sie in der Durchführung Ihrer Arbeit als Nachhilfelehrer*in keinerlei Weisung. Sie können Ihre Arbeitszeit selbst auswählen. Sie sind nicht zur persönlichen Dienstleistung verpflichtet. Sie können sich jederzeit von einer qualifizierten Person vertreten lassen. Freie*r Dienstnehmer*in bedeutet aber auch, dass nur geleistete Stunden bezahlt werden. Es gibt also keinen Urlaub, keinen Krankenstand. Und wenn ein Kurs unerwartet ausfällt, weil die Schüler*innen nicht erscheinen, bekommen Sie nur die Zeit ersetzt, die Sie auch tatsächlich in diesen geplatzten Kurs investiert haben.
Bin ich als freie*r Dienstnehmer*in versichert?
Als freie*r Dienstnehmer*in sind Sie nur dann versichert, wenn Sie mehr als die Geringfügigkeitsgrenze (dzt. 374,- im Monat) verdienen. Dann wird Ihnen der Dienstnehmerbeitrag vom Honorar automatisch abgezogen und Sie sind automatisch Kranken- und Pensionsversichert.
Erreicht Ihr Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht, so werden von uns die Dienstgeberbeiträge bezahlt.
Sie haben dann die Möglichkeit sich bei der NÖGKK selbst zu versichern. Die Kosten dafür sind ca. 64,- pro Monat. Sie erwerben dadurch Kranken- und Pensionsversicherung.
Tipp: Sollten Sie Student*in sein und das Alter für Familienbeihilfe überschritten haben oder sind Sie Hausfrau/Hausmann, so ist das die günstigste Möglichkeit, um zu Versicherungszeiten zu kommen
Kann die Arbeit als Nachhilfelehrer*in meine Ansprüche auf Familienbeihilfe, Arbeitslosengeld, … gefährden?
Nur wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten würden. Da Sie aber den Verdienst im Wesentlichen selbst steuern, ist das noch nie ein Problem gewesen.
Wo findet der Nachhilfeunterricht statt?
Der Nachhilfeunterricht findet generell in unseren Räumen statt. Als freier Dienstnehmerin oder freiem Dienstnehmer können wir es Ihnen zwar nicht verbieten, mit den Schülerinnen und Schülern auch andere Vereinbarungen zu treffen, die entsprechenden Räumlichkeiten müssten von uns aber zuvor überprüft werden. Hausunterricht bei den Kindern ist nicht vorgesehen.
Wie schaut das mit der Zeiteinteilung aus?
Sie legen Ihre Kurszeiten selbst fest. Dabei kommt natürlich nur der Nachmittag in Frage, weil die Kinder ja am Vormittag die öffentliche Schule besuchen. Wenn Sie einen Kurs festgelegt und übernommen haben, empfiehlt es sich, die Zeit über ein Semester/Schuljahr beizubehalten. Verschiebungen sind natürlich möglich, jedoch von Ihnen selbst zu organisieren.
Was ist, wenn ich einmal verhindert bin?
Am liebsten ist es uns, wenn Sie dann mit den Schülerinnen und Schülern den Kurs verschieben. Sie können sich aber auch eine Vertretung suchen. Das Büro hilft Ihnen dabei gerne.
Davon profitieren Sie als Lehrkraft bei der Schülerhilfe
Zuverlässige Honorarabrechnungen
Planbare Kurszeiten am Nachmittag
Qualifizierter Tätigkeitsnachweis, ggf. anzurechnen als Praktikum für Ihr Studium
Lern- und Lehrmaterial für die Nachhilfe
Positive Einflussnahme auf das Selbstvertrauen von Kindern und Jugendlichen
Motiviertes Team und gegenseitige Unterstützung
Neugierig geworden? Dann bewerben Sie sich jetzt bei der Schülerhilfe!
Füllen Sie das folgende Bewerbungsformular aus.
Persönl. Daten
Standort
Abschluss
Fächer
Nachricht
Anhänge